Informationen zum Covid 19

Liebe Gäste,

wir befinden uns in einer bisher nie dagewesenen Ausnahmesituation. Weltweite Reisewarnungen, gesperrte Grenzübergänge, Ausgangssperren und Kontakteinschränkungen. Es ist ungewiss und man kann nur darüber spekulieren, ob das Reisen im Sommer wieder möglich sein wird. Aktuell kann man sagen, dass die Eindämmungsmaßnahmen gut gelungen sind, und man die Region rund um den Plattensee als sicheres Reiseziel ansehen kann.

Die häufigsten Fragen die uns erreichen:

Kann ich mein Ferienhaus kostenlos stornieren?

Da es sich bei Ihrem Ferienhausurlaub um eine Individualreise handelt, gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem Vertrag. Dies bedeutet, dass Sie rechtlich keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung haben. Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf folgende Webseite: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html

Folgende Ausnahmeregelungen haben wir getroffen:

– Damit Sie die Entwicklung der Pandemie in Ruhe beobachten können, haben wir unsere Stornierungsbedingungen dahingehend angepasst, dass Sie bis 60 Tage vor Ihrem geplanten Anreisetermin die Reise ohne zusätzliche Kosten stornieren können. Zu der bereits geleisteten Anzahlung kommen keine weiteren Kosten hinzu.

– Wir können Ihnen eine Umbuchung für einen späteren Zeitraum oder für das Jahr 2022 anbieten, bei der die Anzahlung verrechnet wird, und Sie somit kein Geld verlieren. Für diesen Fall bitten wir Sie, sich vorab ein genaues Datum und Objekt auszusuchen.

– Eine kostenlose Stornierung bzw. Umbuchung für einen Anreisetermin der noch weiter als 30 Tage entfernt liegt, ist erst nach offizieller Bekanntgabe der verlängerten Grenzschließung möglich.

Sollten die Grenzen zu Ihrem gebuchten Termin wieder geöffnet sein, ist keine kostenlose Umbuchung mehr möglich – hier gelten unsere regulären Stornierungsbedingungen. Wenn der Gast umbucht das bestehende Buchung für das kommende Jahr und die Umbuchung wird storniert und wieder eingebucht,werden wir auch Umbuchungsgebühr berechnen.Bei 3.Umbuchung berechnen wir 25,- Euro Umbuchungsbgebühr.

Ein Reiseteilnehmer gehört einer Risikogruppe an/Ich habe Sorge mich mit dem Coronavirus zu infizieren/Ein Reiseteilnehmer ist erkrankt

Sie können zu den vereinbarten Stornierungsbedingungen von Ihrer Buchung zurücktreten. Sofern der Eigentümer die Leistung zur Verfügung stellen kann, kann eine Stornierung nur zu den genannten Konditionen durchgeführt werden. Eine kostenlose Stornierung, oder Umbuchung ist in diesem Fall nicht möglich. Sollte ein Reiseteilnehmer am Virus erkrankt sein und Sie haben bei Buchungsabschluss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, kann diese ggf. in Kraft treten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Reiserücktrittsversicherung.

Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, greift diese Aufgrund der Corona-Krise?

Die RRV greift in der Regel nur, sollte einer der Mitreisenden am Coronavirus erkrankt sein. Höhere Gewalt (Reiseverbot) sind hier nicht abgedeckt. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Versicherung, um offene Fragen zu klären.

Was tut FHVH Touristik?

Uns liegt es am Herzen für alle Beteililgten (für Sie als Kunde als auch für die Hausbesitzer) die bestmögliche Lösung zu finden. Um dies zu bewerkstelligen arbeiten wir auf Hochtouren und versuchen den stetig wachsenden Berg von E-Mails schnellstmöglich abzuarbeiten.

Wir möchten uns bei Ihnen für das hohe Maß an Verständnis und Treue bedanken!

Nur zusammen sind wir stark in dieser außergewöhnlichen Situation!

Bleiben Sie gesund!

Ihr FHVH Touristik

Hier finden Sie mehr über aktuelle Informationen zum Anreise nach Ungarn: Auswärtige Amt Ungarn